Besteuerung von Imkereien

paragraphzeichenEine frohe Kunde für alle Imkerfreunde, nun gibt es eine einheitliche gesetzlich Regelung zur Besteuerung von Imkereien. Der Deutsche Imkerbund hat in seinen Veröffentlichungen in den vergangenen Jahren mehrfach über den Rechtsstand der Besteuerung von Imkereien nach § 13 a berichtet. Immer wieder gab es dazu von Seiten der Mitglieder viele offene Fragen, weil die Finanzverwaltungen in den Bundesländern zwar überwiegend anerkannten, dass Imkereien bis zu 30 Völkern keinen Gewinn erwirtschaften, aber diese Grenze bisher weder durch die Rechtsprechung noch durch Gesetz oder zitierfähige Verwaltungsanweisung festgelegt war. Auf Druck der Imkerverbände wurde diese Möglichkeit nun erstmals gesetzlich festgeschrieben. Mit dem Bundesgesetzbatt Nr. 63 vom 30.12.2014 (Seite 10) wurde diese gesetzliche Größenordnung für Imkereien, die für ertragssteuerliche Zwecke anzuwenden ist, formuliert. Danach wird ab 01.01.2016 davon ausgegangen, dass bei einer Betriebsgröße bis zu 30 Bienenvölkern kein Gewinn in der Imkerei erwirtschaftet wird. Bei 31 bis 70 Völkern beträgt der pauschale Gewinn 1.000, 00  € im Jahr. Erst ab  71 Völkern ist eine erheblich aufwändigere Einnahme-Ausgaben-Rechnung zu erstellen.