Honig und Gewährverschlüsse

Als Imker wird man irgendwann so viel Honig ernten, dass man auch die “Früchte” seiner Arbeit, den Honig, verkaufen möchte.

Honig kann man in verschiedenen Behältnissen aufbewahren. So bietet der Handel verschiedene Formen und Größen von Gläsern an und auch kleine Eimerchen mit 1 Kg Volumen werden von manchen Imkern bevorzugt.  Wenn Honig verkauft wird, muss er mit einem Etikett versehen sein: Name , die Honigsorte und das Verfallsdatum sind wichtige Informationen für den Käufer.

Wer allerdings seinen Honig im DIB-Glas verkaufen möchte, ist an bestimmte Regeln gebunden. Der Deutsche Imkerbund e.V.  gibt Richtlinien zum Verkauf von Honig vor (Honigverordnung)
Dazu bietet der  Deutsche Imkerbund e.V. Gewährverschlüsse für die Kennzeichnung des Honigs an.Gewaehrverschluss des DIB-Glases

Möchten Sie Ihren Honig im DIB-Glas verkaufen, benötigen Sie diese Etiketten. Auf den Etiketten finden Sie eine Produkt-Nummer, den Namen des Imkers sowie seine Adresse.  Weiterhin ist es erforderlich, die Haltbarkeitsdauer per Stempel auf dem Gewährverschluss zu dokumentieren.  Die Art des Honigs können Sie per Aufkleber im unteren Feld des Etiketts mitteilen. Bestellungen nimmt der Deutsche Imkerbund e.V. über den Verein entgegen .
Hier ein Link zum Bestellformular.Gewährverschlüsse, Honigkennzeichnung

Die Aufmachung des DIB-Honigglases mit diesem gelb-grünen Etikett wird seit Generationen verwendet und ist dem Kunden  vertraut,  dahinter verbirgt sich Qualität.

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